UNTERKUNFTSREGELN

  1. Die Kästle Residence (nachfolgend „Residenz“) darf nur einen ordnungsgemäß angemeldeten Gast beherbergen. Der Gast ist verpflichtet, beim Check-in einen gültigen Personalausweis oder ein Reisedokument vorzulegen sowie das Anmeldeformular auszufüllen und zu unterschreiben.
  2. Bei ordnungsgemäßer Unterschrift ist die Residenz verpflichtet, einen Gast von 14:00 bis 24:00 Uhr zu beherbergen. Während dieser Zeit ist das Zimmer für den Gast reserviert, sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt.
  3. Einem Gast, der vor 6:00 Uhr untergebracht wird, wird der volle Zimmerpreis für die vorherige Nacht berechnet.
  4. Am Abreisetag ist das Zimmer bis 10:00 Uhr freizugeben. Ein späteres Verlassen des Zimmers ist nur nach vorheriger Absprache mit der Rezeption der Residenz gestattet.
  5. Wünscht der Gast eine Verlängerung der Unterkunft, ist die Residenz berechtigt, ein anderes Zimmer als das Ursprüngliche anzubieten.
  6. Der Gast ist verpflichtet, Unterkunft und Leistungen nach der jeweils gültigen Preisliste bzw. dem vereinbarten Preis zu bezahlen. Die Residenz ist berechtigt, die Zahlung der Unterkunft im Voraus zu verlangen.
  7. Besucher sind im Aufenthaltsraum der Residenz zu empfangen. Besucher dürfen nur nach Absprache mit der Residenz von 07:00 bis 21:00 Uhr im Zimmer empfangen werden. Jeder Besucher muss in das Gästebuch eingetragen werden.
  8. Ohne Zustimmung der Hausverwaltung ist es dem Gast nicht gestattet, Einrichtungsgegenstände zu bewegen und Änderungen am Stromnetz oder sonstigen Installationen vorzunehmen.
  9. Dem Gast ist es nicht gestattet, eigene Elektrogeräte in den Räumlichkeiten der Residenz, insbesondere im Zimmer, zu benutzen. Diese Vorschrift gilt nicht für elektrische Geräte zur persönlichen Hygiene (Rasierer, Massagegeräte usw.). Der Gast darf keine Sportgeräte (Fahrräder, Skier etc.) im Zimmer abstellen. Zur Aufbewahrung von Sportgeräten können die Gäste den Fahrrad-/Skiraum in der Garage der Residenz nutzen.
  10. Hunde und andere Tiere dürfen untergebracht werden, sofern der Besitzer ihren einwandfreien Gesundheitszustand nachweist.Der Gast ist verpflichtet, den Preis von 500 CZK/Nacht für die Unterbringung des Tieres zu zahlen. Der Gast trägt die volle Verantwortung für das Verhalten seines Tieres. Die Mitnahme aller Tiere außerhalb des Zimmers ist nur an der Leine erlaubt, außerdem muss jeder Hund einen Maulkorb tragen. Es ist untersagt, das Tier in den öffentlichen Räumlichkeiten anzubinden bzw. unbeaufsichtigt zu lassen.
  11. Der Gast ist verpflichtet, das Fenster und die Wasserhähne zu schließen, das Licht auszuschalten, die Türen zu schließen und die Schlüsselkarte an der Rezeption abzugeben. Bei Verlust oder Beschädigung der Schlüsselkarte wird dem Gast eine Gebühr in Höhe von 500,- CZK berechnet.
  12. Kinder unter 6 Jahren dürfen aus Sicherheitsgründen nicht unbeaufsichtigt in einem Zimmer oder anderen Räumlichkeiten der Residenz gelassen werden. Für vom Kind verursachte Schäden haften die Eltern bzw. die Begleitperson des Kindes vollumfänglich.
  13. Für Schäden, die der Gast, seine Besucher oder seine Haustiere am Hoteleigentum verursachen, haftet der Gast vollumfänglich und ist verpflichtet, den Schaden unverzüglich zum vollen Preis zu ersetzen.
  14. Es ist dem Gast nicht gestattet, gefährliche Gegenstände und Stoffe (scharfe Gegenstände, Schusswaffen, Sprengstoffe, brennbare Stoffe, ätzende Stoffe etc.), Betäubungsmittel oder psychotrope Stoffe sowie sonstige stark riechende Gegenstände oder Stoffe in die Residenz mitzubringen.
  15. Das Rauchen im Haus ist in der Residenz verboten. Bei Zuwiderhandlung wird dem Gast eine Geldstrafe in Höhe von 5000,- CZK in Rechnung gestellt.
  16. Der Gast ist verpflichtet, die Nachtruhe von 22:00 bis 6:30 Uhr einzuhalten.
  17. Bei Krankheit oder Verletzung des Gastes sorgt die Residenz für ärztliche Hilfe oder (bei Bedarf) den Transport ins Krankenhaus.
  18. Die Residenz haftet nicht für Autos, die vor der Residenz oder in der Garage der Residenz geparkt sind, sowie für die Gegenstände in den Autos.
  19. Für Schmuck, Geld und sonstige Wertgegenstände übernimmt die Residenz nur dann die Verantwortung, wenn diese aus der Verwahrung der Residenz entnommen wurden oder der Schaden durch einen Mitarbeiter verursacht wurde.
  20. Beschwerden und/oder Anregungen der Gäste können an die Hausverwaltung gerichtet werden. Der Gast kann seine Reklamation auch in schriftlicher Form einreichen und an der Residenz-Rezeption abgeben.
  21. Vergessene oder verlegte Gegenstände werden auf Wunsch an die Adresse des Gastes geschickt.
  22. Der Gast ist verpflichtet, sich mit dieser Beherbergungsordnung vertraut zu machen. Der Gast nimmt diese Regeln zur Kenntnis und stimmt ihnen durch Zahlung der Anzahlung oder des vollen Zimmerpreises zu.